Fahrlehrerfortbildung gem. § 53 (1) FahrlG
Dreitägige Fortbildung für Fahrlehrer nach § 53 (1) FahrlG
25.11.2026 - 27.11.2026
Diese dreitägige Fortbildung erfüllt die gesetzliche Verpflichtung gemäß § 53 (1) FahrlG, wonach alle Fahrlehrer alle vier Jahre an einer anerkannten Fortbildung teilnehmen müssen.
Ziel ist es, Ihre fachlichen, pädagogischen und rechtlichen Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen und die Qualität der Fahrschulausbildung langfristig zu sichern.
Inhalte und Schwerpunkte der Fortbildung:
Aktuelle rechtliche Neuerungen und Vorschriften
Verkehrspädagogische und methodisch-didaktische Themen
Technische Neuerungen und Fahrassistenzsysteme
Erfahrungsaustausch und Diskussion aktueller Fragestellungen
Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt: Ein tägliches Mittagessen, Heißgetränke mit süßen Begleitern und vitaminreichen Alternativen stehen Ihnen während der Veranstaltung zur Verfügung.
Hinweis: Die Fortbildung kann auch tageweise gebucht werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie nur an einzelnen Tagen teilnehmen möchten.
Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Unterrichtseinheiten erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde als Nachweis Ihrer Fortbildungspflicht.
Status: 
Belegung: 25 von 25 Plätzen frei
Kursnr.: 264-FLF532
Beginn: Mi., 25.11.2026, 08:30 - 16:00 Uhr
Dauer: 3
Kursort: Huddelberg 8, 27432 Bremervörder Raum Oben
Gebühr: 699,00 € (inkl. MwSt.)
Huddelberg 8
27432 Bremervörde
