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Fahrlehrerfortbildung gem. § 53 (1) FahrlG

Dreitägige Fortbildung für Fahrlehrer nach § 53 (1) FahrlG

25.11.2026 - 27.11.2026

Diese dreitägige Fortbildung erfüllt die gesetzliche Verpflichtung gemäß § 53 (1) FahrlG, wonach alle Fahrlehrer alle vier Jahre an einer anerkannten Fortbildung teilnehmen müssen.
Ziel ist es, Ihre fachlichen, pädagogischen und rechtlichen Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen und die Qualität der Fahrschulausbildung langfristig zu sichern.

Inhalte und Schwerpunkte der Fortbildung:
Aktuelle rechtliche Neuerungen und Vorschriften
Verkehrspädagogische und methodisch-didaktische Themen
Technische Neuerungen und Fahrassistenzsysteme
Erfahrungsaustausch und Diskussion aktueller Fragestellungen

Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt: Ein tägliches Mittagessen, Heißgetränke mit süßen Begleitern und vitaminreichen Alternativen stehen Ihnen während der Veranstaltung zur Verfügung.

Hinweis: Die Fortbildung kann auch tageweise gebucht werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie nur an einzelnen Tagen teilnehmen möchten.

Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Unterrichtseinheiten erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde als Nachweis Ihrer Fortbildungspflicht.

Status: Anmeldung möglich

Belegung: 25 von 25 Plätzen frei

Kursnr.: 264-FLF532

Beginn: Mi., 25.11.2026, 08:30 - 16:00 Uhr

Dauer: 3

Kursort: Huddelberg 8, 27432 Bremervörder Raum Oben

Gebühr: 699,00 € (inkl. MwSt.)


Datum
25.11.2026
Uhrzeit
08:30 - 16:00 Uhr
Ort
Huddelberg 8, Huddelberg 8, 27432 Bremervörder Raum Oben
Datum
26.11.2026
Uhrzeit
08:30 - 16:00 Uhr
Ort
Huddelberg 8, Huddelberg 8, 27432 Bremervörder Raum Oben
Datum
27.11.2026
Uhrzeit
08:30 - 16:00 Uhr
Ort
Huddelberg 8, Huddelberg 8, 27432 Bremervörder Raum Oben